Unternehmenstransaktionen (M&A)

Unter M&A (Mergers & Acquisitions) verstehen wir die unternehmerischen Aktivitäten, die darunter zusammengefasst werden. „Merger“ sind Unternehmensfusionen, unter „acquisitions“ versteht man Unternehmenskäufe. Auf letztere entfällt ein wesentlicher Teil. Hier sollten die Berater sehr frühzeitig und möglichst bereits ber der Suche von Verkäufen und Käufen eingebunden werden.
Unternehmenstransaktionen (M&A)

Ihre Ansprechpartner:

Thomas
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fragen und Antworten zum Unternehmenskauf 


1. Wer kommt als geeigneter Käufer in Betracht und wie finde ich Ihn?

Suchen Sie einen Käufer, der nicht nur den Willen hat, Ihr Unternehmen fortzuführen, sondern auch den Anforderungen gewachsen ist. Regelmäßig macht es Sinn, nicht nur in Ihrem näheren Umfeld zu suchen, sondern Ihr Unternehmen auf entsprechenden Foren anzubieten und externe Berater einzuschalten.
 

2. Wie suche ich ein Unternehmen?

Hier helfen Kammern, Verbände und andere Institutionen und/oder Ihr unternehmerisches Umfeld. Lassen Sie dieses analysieren.
 

3. Wann und wie soll ich mich auf den Verkauf vorbereiten?

Regelmäßig sollten Sie schon 2-3 Jahre vor einem Verkauf damit begonnen haben, Ihr Unternehmen auf die Transaktion vorzubereiten. Gegebenenfalls müssen Sie Strukturen schaffen, die sicherstellen, dass das Unternehmen auch ohne Ihre gewachsene und spezielle Einbindung weiter florieren und wachsen kann. Hierzu sollte dem Kaufinteressenten eine Strategie vorgelegt werden können. Auch für sich selbst sorgen Sie bitte für eine Beschäftigung für die Zeit danach, vielleicht auch noch beratend oder repräsentativ in dem dann verkauften Unternehmen.
 

4. Wer hilft mir bei der Suche nach einem Käufer?

Neben einer Nachfolge aus der Familie können auch Kunden und Mitbewerber als Käufer in Betracht kommen. Hier hilft oftmals eine M&A-Beratung, ein Interessenten-Portfolio zu entwickeln. Selbstredend benötigen Sie ein Exposé Ihres Unternehmens, mit allen wesentlichen Gesichtspunkten, wie z.B.  Standort, Branchenschlüssel, Rechtsform, Anzahl der Mitarbeiter, Geschäftsführer usw., außerdem Verkaufsinformationen mit Vermögensdarstellung: Grundstücke, Immobilien, Fahrzeuge, Unternehmensergebnisse usw., sowie einer Unternehmensdarstellung: Produkt bzw. Dienstleistung, Kundennutzen, Kunden, Markt und dergleichen.
 

5. Wie bestimme ich den Wert und den Kaufpreis meines Unternehmens?

Den Wert Ihres Unternehmens können Sie von Spezialisten (Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer u.a.) berechnen lassen. Bedenken Sie bitte, dass der sich hieraus ergebende Wert nicht dem zu erzielenden Kaufpreis entsprechen muss, nach dem Motto: „Wert ist das, was der Käufer bekommt; Preis ist das, was der Käufer bezahlt." Den Wert lassen Sie bitte vor Vertragsverhandlungen mit Kaufinteressenten berechnen.
 

6. Welche Transaktion gibt es?

Neben der Übertragung des Unternehmens als Ganzes, z.B. 100 % der Geschäftsanteile an der GmbH, (share deal), können auch mittels Einzelrechtsübertragung die Wirtschaftsgüter (Vermögen, Dauerschuldverhältnisse, etc.) derselben übertragen werden (asset deal). Daneben gibt es noch eine Vielzahl verschiedener Möglichkeiten. Für Genaueres lassen Sie sich gerne durch uns beraten.
 

7. Reicht da nicht mein Steuerberater und ein Musterformular?

Eine erste Einschätzung des mit Ihnen seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeitenden Ansprechpartner ist nicht verkehrt. Der Steuerberater ist allerdings der Steuerberater und er wird instinktiv auf die Steueroptimierung einer Transaktion achten.

Ein Formular verwenden Sie bitte, um sich einen Überblick über die zu regelnden Fragen zu verschaffen. Tatsächlich wird ein Formular auch als grobe Grundlage für den zu erarbeitenden Vertrag verwendet werden. Es muss aber als komplexes Regelungswerk auf die speziellen Anforderungen Ihrer Transaktion zugeschnitten werden und ist demnach bei jedem Unternehmenskauf oder -verkauf anders und individuell auf die Gegebenheiten abgestimmt. Entsprechende Kosten für eine persönliche Beratung sind in jedem Fall gut investiert.
 

8. Was geschieht mit meinen Mitarbeitern?

Ihre Mitarbeiter als Gesamtheit bilden regelmäßig den wesentlichen Unternehmenswert. Bei einer Unternehmensübertragung gehen die Beschäftigungsverhältnisse auf den Erwerber über.
 

9. Was ist mit Gewährleistung?

Gewährleistungsrechte werden als kaufvertragliche Nebenrechte gerne ausgeschlossen. Statt dessen werden aber regelmäßig umfangreiche Garantieversprechen gefordert. Die Regelungen hierzu bedürfen besonderer Beachtung.
 

10. Welche Steuern können anfallen?

Hier informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater, mit dem wir sehr gerne zusammenarbeiten. Selbstredend werden die Transaktionen so ausgestaltet, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Parteien und den aufkommenden Steuern geschaffen wird.
 

11. Haben Sie weitere Fragen?

Gerne beantworten wir Ihnen Ihre weiteren Fragen in unserer Kanzlei in Augsburg. Scheuen sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie uns an unter 0821/346610.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


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