Arbeitsrecht
				    Wir vertreten im Bereich des Arbeitsrechts sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. 				
			
                            Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht
						
					
                Unsere Tätigkeitsfelder sind unter anderem:
            
                    - Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z. B. Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen, Kündigungen, Verhandeln von Abfindungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht)
 - Erstellen individueller, auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittener Arbeitsverträge
 - Ausarbeitung von Geschäftsführeranstellungsverträgen und von Dienstverträgen mit Vorständen
 - Verträge für Handelsvertreter und Freie Mitarbeiter
 - Ausarbeitung erfolgsabhängiger Vergütungssysteme
 - Beratung und Vertretung während des Bestands des Arbeitsverhältnisses (z. B. Abmahnung, Anspruch auf Teilzeit, Überstunden, Gleichbehandlung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Elternzeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall etc.)
 - Kurzarbeit (Beantragung bei der Behörde, Vereinbarung mit Arbeitnehmern, Prüfung der Rechtmäßigkeit)
 - Schadensersatz wegen Mobbing
 - Zeugniserteilung und -berichtigung
 - Klärung von Befristungsfragen (z. B. Erstellen von befristeten Arbeitsverträgen, Klagen wegen unzulässiger Befristung)
 - Arbeitsrecht für besondere Personengruppen (Auszubildende, Schwangere, Schwerbehinderte)
 - Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeit (Beantragung der behördlichen Genehmigung, Ausarbeitung von Verträgen zwischen Entleiher, Verleiher und Leiharbeitnehmer)
 - Arbeitsstrafrecht (z. B. Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit)
 - Arbeitsrecht in der Insolvenz
 - Betriebsübergang im Rahmen entsprechender gesellschaftsrechtlicher Transaktionen
 - Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen
 - Kollektives Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung des Betriebsrats, Interessenausgleich/Sozialplan u. a.)