Medizinrecht

Sie wollen Ihre Praxis weitergeben oder verkaufen? Müssen Honorare einfordern? Oder wollen eine Praxis eröffnen? Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, helfen wir Ihnen als Anwälte gerne weiter.

Das Anwaltshaus Augsburg hat sich auf die Beratung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen spezialisiert. Unsere Mandanten sind daher ausschließlich Angehörige der Heil- und Hilfsberufe, wie z.B. Zahnärzte, Ärzte und Psychotherapeuten, Pflegedienste, Physiotherapeuten, Zahnärztliche Berufsverbände sowie Apotheker.

Für alle Rechtsfragen, die der alltägliche Betrieb Ihrer Praxis mit sich bringt, bieten Ihnen unsere Anwälte für Medizinrecht unkomplizierte und schnelle Unterstützung an.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in medizinrechtlichen Angelegenheiten wie:

- Vertragsgestaltung zwischen Medizinern und zu anderen Kooperationspartnern
- Arzthaftungsrecht
- Ärztliches und zahnärztliches Standesrecht
- Pflichten zur Berufsausübung, berufliche Werbung und gegenüber Patienten
- Erteilung oder Entziehung einer Zulassung/Ermächtigung
- Fragen zur Gebührenabrechnung
- Beratung von (zahn-)ärztlichen Berufsverbänden und sonstigen Interessensvertretungen (v.a. laufende rechtliche Beratung von Geschäftsführung/Vorstandsmitgliedern)
Medizinrecht

Ihre Ansprechpartner:

Stephanie
Rechtsanwaltin und Fachanwältin für Medizinrecht