Gesellschaftsrecht

Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei gehört das Gesellschaftsrecht zu einem unserer Schwerpunkte. Wir beraten und vertreten Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder bei der Erstellung und Prüfung Ihrer Verträge und vertreten diese gerichtlich und außergerichtlich, sollte es Probleme geben, z.B. in hinsichtlich etwaiger Haftungsfragen oder zu Fragen.

Wir beraten und vertreten Sie als Inhaber oder im Rahmen Ihrer Beteiligung und gestalten Verträge (Wahrnehmung ihrer Interessen: Gewinnverteilung, Stimmrecht, et cetera). Für den Fall von Unstimmigkeiten zwischen Gesellschaftern (Gesellschafterstreit) stehen wir Ihnen beiseite und setzen ihre Interessen durch. Derartige Auseinandersetzungen können z.B. betreffen, Informationsrechte, Kapitalerhöhungen, Ausscheiden durch Kündigung oder Ausschluss von Gesellschaftern, Abfindungen und Wettbewerbsverbote, u.v.m.

Regelmäßig gehör zu gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen auch die Einbindung von Fragen aus anderen Rechtsgebieten, wie z.B. Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und/oder Insolvenzrecht. Unsere Anwälte sind untereinander ein eingespieltes Team. Darüber hinaus haben wir beste Kontakte zu anderen Spezialisten aus unserer Region. Wir stellen so sicher, dass auch Fragen aus solchen Rechtsgebieten stets kompetent geklärt und an den erforderlichen Stellen vollumfänglich berücksichtigt werden können.
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Ihre Ansprechpartner:

Thomas
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht