Seit dem 1. Dezember 2020 gilt das neue Wohnungseigentumsrecht, das grundlegende Rechtsänderungen enthält.
Neues zum Wohnungseigentumsrecht (WEG)
So wird der Verwalter zum gesetzlichen Vertreter der Eigentümergemeinschaft. Um die Anpassung an den technischen Fortschritt zu erleichtern, wurde die bauliche Veränderung als streng geregelte Ausnahme zum Regelfall der baulichen Maßnahme weiterentwickelt. Zukünftig können die Wohnungseigentümer mehrheitlich Beschlüsse zur Änderung der Kostenverteilung fassen, ohne auf die engen Grenzen des bisherigen Rechts zu stoßen. Auch die Rolle des Verwaltungsbeirats wird durch die Reform gestärkt. Da zudem zukünftig die Ein-Personen-Gemeinschaft möglich ist und der teilende Bauträger bereits ab dem Zeitpunkt der Anlegung der Wohnungseigentumsgrundbücher alleine Beschlüsse für die WEG fassen kann, wirken die Änderungen auch ins Bauträgerrecht hinein, zumal zukünftig auch an (Außen-) Stellplätzen und Freiflächen Sondereigentum bestellt werden kann.

Die Änderungen im Wohnungseigentumsrecht sind derartig vielfältig, dass insbesondere Hausverwalter und Bauträger sehr schnell vertiefte Kenntnisse im neuen Recht benötigen. Unsere Fachanwälte haben die Rechtsänderung aufbereitet und bieten Inhouse-Schulungen (derzeit als Online-Seminare) für Hausverwaltungen und Bauträgergesellschaften an. Sollten Sie generell Fragen zum neuen WEG-Recht haben oder kompetente Beratung benötigen , stehen Ihnen unsere Fachanwälte aus dem Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht gerne zur Seite.