Ein brandaktuelles Thema für eine Schlichtung am Bau sind die Forderungen von Handwerkern nach höheren Vergütungen für Energie und Material wegen der kriegsbedingten Preis-Explosionen. Durch eine Schlichtung kann auch hier regelmäßig eine Eskalation, die ansonsten oft bis zum Stillstand der Baustelle führt, vermieden und für eine störungsfreie Weiterführung des Bauvorhabens gesorgt werden.
Konflikt über gestiegene Materialkosten am Bau: Schlichten statt Streiten
Bei der Schlichtung handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, bei dem die Konfliktparteien zusammen mit der Schlichter eine Lösung für Streitigkeiten finden sollen. Die Schlichtung ist schneller und kostengünstiger als gerichtliche Verfahren.

Wir freuen uns mit den Rechtsanwälten Reinhard Gerle (zugleich Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht) und Tobias Hullermann, LL.M. (zugleich Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) zwei Kollegen im Hause zu haben, die nunmehr Schlichter für Baustreitigkeiten sind.

Unsere Kollegen wurden nach der „Schlichtungsordnung Bau“ der „Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht“ des Anwaltsvereins (DAV)  im Rahmen einer mehrtätigen Ausbildung für die Durchführung von Schlichtungsverfahren qualifiziert.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir können helfen!