Am 01.12.2021 tritt das Telekommunikationsgesetz in seiner neuen Fassung in Kraft. Für Verbraucher bedeutet dies: mehr Rechte gegen den Anbieter.
Internet zu langsam? Bald können Sie sich wehren!
Insbesondere zu langsames Internet oder Ausfälle der Versorgung sind ein wiederkehrendes Ärgernis - und in Zeiten des Homeoffice ein nicht zu unterschätzendes Problem. Das neue Telekommunikationsgesetz gibt dem Kunden nunmehr ein Recht auf Minderung, wenn die versprochene Bandbreite nicht eingehalten wird. Voraussetzung hierfür ist die Durchführung einer Bandbreitenmessung mit dem Tool der Bundesnetzagentur.

Auch bei Netzausfällen kann man nunmehr Entschädigung verlangen.

Gerne sind wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.