Sie überlegen, sich selbstständig zu machen? Hierzu brauchen Sie nicht nur die passende Geschäftsidee, sondern auch eine Organisation und eine Struktur für Ihr Unternehmen. Dem zur Folge stellt sich die Frage nach der passenden Gesellschaftsform (Rechtsformwahl).

Die mithin beliebteste Rechtsform einer Kapitalgesellschaft in Deutschland bleibt die GmbH aufgrund der weitreichenden Haftungsbeschränkungen. Die GmbH Gesellschafter haften im Regelfalle nur mit dem Vermögen, das sie in die GmbH eingebracht haben. Die deutsche GmbH hat auch im Ausland einen sehr guten Ruf. Sie vermittelt „Deutsche Solidität“. Allerdings ist das vom Gesetz geforderte Mindeststammkapital in Höhe von 25.000,- Euro im Verhältnis zu anderen kleineren Kapitalgesellschaften im Ausland nicht gerade gering.
Gründung einer kleinen Kapitalgesellschaft: GmbH vs. UG (haftungsbeschränkt)
Mit lediglich einem britischen Pfund wurde Ende der 90er Jahre und Anfang der 2000er gerne die englische Limited (Ltd.) auch hierzulande als Gesellschaftsform gewählt, wenn die Gründung einer Deutschen GmbH nicht zuletzt auf Grund der Höhe des Stammkapitals zu kosten- und aufwandsintensiv erschien. Nicht zuletzt deswegen, um diesen Trend Einhalt zu gebieten, hat der deutsche Gesetzesgeber im Jahre 2008 und im Zuge der Reform des GmbH-Gesetzes die Unternehmergesellschaft = UG (haftungsbeschränkt)  eingeführt.

Die Unternehmergesellschaft - auch gerne Mini -GmbH genannt - ist eine Unterform der Deutschen GmbH und unterliegt im Rahmen der Gründung und deren Struktur dem gleichen Schema, wie ihre große Schwester. Es bestehen jedoch unabhängig von den Erfordernissen hinsichtlich der Gründung (Gesellschaftsvertrag, notarielle Beurkundung und Anmeldungen, sowie Eintragung beim Handelsregister) folgende Unterschiede:

  • Bei der Unternehmergesellschaft darf das Mindeststammkapital von 25.000,- Euro unterschritten werden. Sie kann also theoretisch mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden. Das Mindestkapital der Unternehmergesellschaft muss immer als Bareinlagen geleistet werden. Sacheinlagen sind nicht erlaubt. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt nur, wenn das gesamte Stammkapital sofort eingezahlt wurde. Bei der GmbH reicht die Hälfte des Stammkapitals (12.500,- Euro) zunächst aus.
  • Bei der Unternehmergesellschaft muss der Zusatz "haftungsbeschränkt" ausgeschrieben verwendet werden. Die beschränkte Haftung bei einer GmbH darf im Zuge der Bezeichnung der Gesellschaft abgekürzt werden (GmbH).
  • Die Unternehmergesellschaft darf nicht alle Jahresgewinne ausschütten. Sie ist verpflichtet, ein Viertel der Jahresgewinne zurückzuhalten, bis eine in Höhe von Rücklage 25.000,- Euro erreicht und das Unternehmen somit "zu einer GmbH" erstarkt.
Die Unternehmergesellschaft ist dann eine sinnvolle Alternative zur GmbH, wenn es sich um ein kleineres Unternehmen handelt. Gleichzeitig suggeriert sie allerdings dem Rechtsverkehr, dass es den Gesellschaftern - aus welchen Gründen auch immer - bislang nicht möglich war, das Mindeststammkapital einer GmbH aufzubringen.

Lassen sich eingehend beraten, welche Rechtsform für Sie die richtige ist. Gerne kommen Sie auf uns zu.