Theater- und Bühnenrecht

Die Kanzlei berät Schauspieler, Intendanten, Regisseure und Dramaturgen. Insbesondere im Bereich des Theater- und Bühnenrechts gibt es spezielle arbeitsrechtliche Regelungen, die es zu beachten gibt. Von daher ist die Gestaltung von klar geregelten Verträgen von besonderer Bedeutung. Jeder, der an einem Theater arbeitet, weiß, wie wichtig es ist, die verschiedenen Interessengruppen am Theater im Dienste der Kunst zusammenzuführen. Das Anwaltshaus vertritt Sie bei allen rechtlichen Problemen vor allen Gerichten, einschließlich der Bühnenschiedsgerichte.
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Ihre Ansprechpartner:

Kathrin
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht