Mietrecht gewerblich

Mietrecht gewerblich

Das gewerbliche Mietrecht wird tendenziell in seiner wirtschaftlichen Bedeutung unterschätzt.

Der Erfolg eines Unternehmens hängt nicht zuletzt von der Standortsicherheit ab. Das gewerbliche Mietrecht kennt keinen Kündigungsschutz für den Mieter, der Vermieter kann grundsätzlich mit gesetzlicher Frist kündigen. Dies kann für den Gewerbetreibenden teilweise existenzielle Bedeutung haben. Andererseits sind auch die Vermieter zur Finanzierungssicherheit grundsätzlich daran interessiert, langfristige Mietverträge abzuschließen. Deshalb werden von den Vertragsparteien regelmäßig feste Vertragslaufzeiten vertraglich vereinbart. Um wirksam zu sein, müssen diese Verträge allerdings der Schriftform entsprechen.

Ebenso sind – anders als im Wohnraummietrecht – in vielen Bereichen (beispielsweise bei Instandhaltungen) deutlich mehr Spielräume für vertragliche Gestaltungen vorhanden. Diese Spielräume sollten Mieter und Vermieter nutzen. Denn das bringt bares Geld. Langfristige Mietverträge brauchen dringend den individuellen Zuschnitt durch den Anwalt.

Sollte es zum Streit kommen, entscheidet der Vertrag über die eigenen Erfolgsaussichten. Nicht jede vertragliche Regelung ist tatsächlich rechtswirksam. Der erfahrene und spezialisierte Anwalt kennt die üblichen Klauseln und die sich ständig ändernde Rechtsprechung zu deren Wirksamkeit.
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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Master of Law Immobilienrecht
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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsecht