Baurecht privat

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Jedes Gebäude ist ein Unikat. Und oft weichen die Vorstellungen, wie eine Baumaßnahme durchzuführen ist und welcher Erfolg erzielt werden soll, zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber deutlich ab.

Kommt es dann zum Streit, wird es teuer. Unklare Vertragsgrundlagen, teilweise formlos getroffene Absprachen im Hinblick auf Abänderungen und Erweiterungen des Auftrags, fehlende Preisabsprachen, unzureichende Nachweise über erbrachte Leistungen – all dies stellt ein überaus großes Streitpotenzial dar, das selbst gutwillige Vertragspartner oftmals zu Gericht führt.

Vorbeugen ist in diesem Fall besser als nachträglich streiten.

Das Anwaltshaus bietet diesbezüglich allen Handwerksbetrieben, Architekten, Bauträgern und sonstigen am Bau professionell Beteiligten an, deren Vorhaben bereits ab Beginn der Vorbereitungsphase bis zur vollständigen Fertigstellung rechtlich zu begleiten. Die Erfahrung zeigt, dass Differenzen wesentlich schneller und für alle Beteiligten kostengünstiger gelöst werden können, wenn diese bereits zum Zeitpunkt des Entstehens entdeckt und während der Bauphase zwischen den Beteiligten geklärt werden können.

Sollte es dennoch zum Streit kommen, stehen Ihnen unsere Anwälte auch im Gerichtsverfahren mit Erfahrung, Fingerspitzengefühl und Sachkenntnis zur Seite, um auch im Streitfalle das bestmögliche und vor allem wirtschaftlichste Ergebnis für Sie zu erreichen.
Baurecht privat

Ihre Ansprechpartner:

Reinhard
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Diplomökonom (Univ.) und Mediator (KFSM)
Tobias
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Master of Law Immobilienrecht