Andreas Kohn
Ihr Ansprechpartner im gewerblichen Rechtsschutz und im IT-Recht
Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Italienisch
Rechtsanwalt Kohn absolvierte das Studium und Referendariat in Augsburg und Mailand / Italien. Er war Rechtsanwalt in Illertissen und München und ist seit 2006 bei uns im Anwaltshaus.
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für Informationstechnologierecht.
In der Berufungsperiode 2020 bis 2023 ist Rechtsanwalt Kohn Mitglied im Ausschuss IT-Recht der Bundesrechtsanwaltskammer.
Besprechung des Beschlusses des OLG Schleswig vom 20.11.2013 – 6 W 13/13
WRP 2014, S. 881
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für Informationstechnologierecht.
In der Berufungsperiode 2020 bis 2023 ist Rechtsanwalt Kohn Mitglied im Ausschuss IT-Recht der Bundesrechtsanwaltskammer.
Veröffentlichungen
Klärung der analogen Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG im Markenrecht im Rahmen eines Beschlusses nach § 91 a ZPO?Besprechung des Beschlusses des OLG Schleswig vom 20.11.2013 – 6 W 13/13
WRP 2014, S. 881

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Engagements
Mitglied im Ausschuss IT-Recht der Bundesrechtsanwaltskammer, Zweiter stellvertretender Vorsitzender im AugsburgerAnwaltverein e.V., Beirat im Aitiraum e.V., Dozent für Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht bei der Technikerschule Augsburg
Mitgliedschaften
Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie (DAV IT) im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V., Augsburger Anwaltverein e.V.