


Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb spielt im deutschen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle. Es schützt Unternehmen vor unlauteren Praktiken von Mitbewerbern, die bspw. die Kunden bzw. Verbraucher irreführen und täuschen, sich einen Wettbewerbsvorteil dadurch verschaffen, dass sie gegen wettbewerbsrelevante Vorschriften wie z.B. die Preisangabenverordnung oder die Vorschriften zum Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel verstoßen.
Dadurch dass Mitbewerber, Verbraucherzentralen und Unternehmerverbände berechtigt sind gegen Konkurrenten sowohl außergerichtlich durch Abmahnungen als auch gerichtlich im Klagewege vorzugehen, reguliert sich der Markt auch ohne eine eigens hierzu geschaffene Aufsichtsbehörde selbst.
Aufgrund unserer Erfahrungen im deutschen und EU-Wettbewerbsrecht beraten Sie unsere Experten ggfs. in Zusammenarbeit mit erfahrenen Patentanwälten, mit denen wir in einem engen Kooperationsverhältnis stehen, sowohl in außergerichtlichen Angelegenheiten als auch in Gerichtsverfahren.
Bernhard Hannemann
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