


Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen dem Bürger und den staatlichen Einrichtungen sowie der Kommunen untereinander. Hierunter fallen insbesondere Bescheide von Behörden (z.B. Gatstättengenehmigung, Baugenehmigung, BAföG-Becheid), öffentlich-rechtliche Verträge, Baulandgewinnung, Genehmigungsverfahren.
Bernhard Hannemann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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