


Nach den gesetzlichen Vorschriften erbt der überlebende Ehegatte nicht alleine; er hat seinen Nachlaß viel mit evtl. noch lebenden Eltern des Verstorbenen und/oder weiteren Verwandten des Verstorbenen zu teilen.
Die überlebende Ehefrau und die minderjährigen Kinder stehen nicht nur vor einem persönlichen, sondern auch einem rechtlichen und wirtschaftlichen Berg von Problemen; insbesondere ist eine Erbengemeinschaft mit Minderjährigen gebildet, die sowohl in ihrem Fortbestand als auch in ihrer Auflösung erhebliche rechtliche Probleme macht, da hierzu für die Kinder ein Vormund bestellt werden muß; damit wird es schwierig, z.B. einen Praxisverkauf vorzunehmen u.a.
Hier ist unbedingt daran zu denken, bei einer Praxisgründung oder alsbald danach, mit dem Partner eine erb-, ggf. familienrechtliche Lösung zu finden, um besondere rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Ihr Ansprechpartner:
Klaus M. Brenner
Tel: +49 (0) 821 34 661-0
E-Mail: info@anwaltshaus.de
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