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Strafrechtliche Präventivberatung von Unternehmen

Die Materie des Arbeitsstrafrechts verteilt sich über Normen des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Verwaltungs-, Steuer- und Arbeitsrechts. Bei dieser Komplexität ist es für den juristischen Laien schwer, den Überblick zu behalten. Oftmals werden Rechtsverstöße erst dann entdeckt, wenn es zu spät ist und die zuständige Verfolgungsbehörde vor der Tür steht. Dies geschieht in letzter Zeit immer häufiger, da die Behörden ihre Verfolgung massiv intensiviert haben. In diesem Fall ist die kompetente Verteidigung durch auf Arbeitsstrafrecht spezialisierte Anwälte von Nöten.

Unsere Dienstleistung setzt aber auch schon präventiv im Vorfeld an, um mögliche Gesetzesverstöße von Anfang an zu vermeiden („Compliance“). Mögliche Fallen, in die ein Unternehmen nicht treten sollte, drohen nicht nur auf Spezialgebieten wie z. B. der (illegalen) Arbeitnehmerüberlassung, der (illegalen) Ausländerbeschäftigung – insbesondere von Arbeitnehmern aus Osteuropa – oder der (illegalen) Arbeitnehmerentsendung in der deutschen Bauwirtschaft. Denn viel schneller als man gemeinhin denkt, liegen Verstöße beispielsweise im Bereich des Arbeitszeitrechts, der Schwarzarbeit, des Lohnwuchers, der Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen vor.

Unsere Beratung berücksichtigt, dass sich Ihr Unternehmen im vom Kosten- und Konkurrenzdruck geprägten Markt behaupten muss. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich diesen Herausforderungen stellen können, ohne die Legalität verlassen zu müssen.

Ihre Ansprechspartner

Nicol Andreas Lödler
Telefon: + 49 (0) 821/34 66 1 - 68
Email: loedler@anwaltshaus.de