


Alle gewerblichen Schutzrechte müssen – in unterschiedlichen Zyklen – durch Einzahlung einer Gebühr beim jeweils zuständigen Amt verlängert werden, um weiterhin Schutz zu entfalten. Im Rahmen der „Tax-Überwachung“ erinnern wir rechtzeitig an die Fälligkeit einer Schutzrechtsverlängerung und nehmen auf Ihren entsprechenden Auftrag hin die Einzahlung der Verlängerungsgebühr beim zuständigen Amt vor.
Ein organisierter Ablauf in einer hierfür spezialisierten Kanzlei gewährleistet Ihnen, dass keine Schutzrechte unbeabsichtigt verfallen. Die Einschaltung Ihres Anwalts, der Sie bereits bei der Anmeldung des Schutzrechts begleitet hat, gewährleistet darüber hinaus eine kompetente Beratung in allen Fragen der Schutzrechtsverlängerung, wodurch u. U. Kosten gespart und ungewollte Schutzrechtsverluste vermieden werden können.
Dr. Bertram Rapp Dipl.-Phys., Patentanwalt
Tel: +49 (0) 821 34 991-0
E-Mail: charrier@charrier.de
Ulrike Gerstenmeier
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