


Als Inhaber einer eingetragenen Marke sind Sie berechtigt, Widerspruch gegen alle zukünftig neu eingetragenen Marken einzulegen, welche mit Ihrer älteren Marke verwechselbar sind. Das Deutsche Patent- und Markenamt führt bei der Eintragung neuer Marken keine Prüfung auf ältere Markenrechte Dritter durch.
Mit der Markenkollisionsüberwachung erhalten Sie Informationen zu neu eingetragenen Marken, welche potentiell verwechselbar mit Ihrer älteren Marke sind und gegen welche Widerspruch erhoben werden kann. Da Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke nur innerhalb der 3-monatigen Widerspruchsfrist erhoben werden kann, ist eine regelmäßige Überwachung zur Fristwahrung unerlässlich.
Die Markenkollisionsüberwachung umfasst nicht nur die Mitteilung zu neu eingetragenen Marken, welche potentiell verwechselbar sind zu Ihrer älteren Marken, sondern darüber hinaus auch eine fachkundige Auswertung eines im Markenrecht erfahrenen Anwalts. Sollten Sie sich für die Einlegung eines Widerspruchs gegen die Eintragung einer zu Ihrer älteren Marke verwechselbaren Marke entscheiden, steht Ihnen Ihr Anwalt auch im amtlichen Widerspruchsverfahren zur Seite.
Dr. Bertram Rapp Dipl.-Phys., Patentanwalt
Tel: +49 (0) 821 34 991-0
E-Mail: charrier@charrier.de
Dr. Stefan Gehrsitz Dipl.-Phys., Patentanwalt
Tel: +49 (0) 821 34 991-0
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