


Bauland wird durch den Erlass von Bebauungsplänen geschaffen. Vorraussetzungen hierfür ist oft die Durchführung von Umlegungsverfahren und der gleichzeitige Abschluss von städtebaulichen Verträgen. Wir bieten Beratung zur Gründung von Gesellschaften bürgerlichen Rechtes oder Entwicklungsgesellschaften, die zur Beschaffung von Bauland erforderlich sind.
Die Kanzlei wird heirbei beratend für Kommunen und Privatpersonen tätig, die Interesse an den modernen Wegen der Baulandbeschaffung haben.
Bernhard Hannemann
Tel: +49 (0) 821 34 991-0
E-Mail: info@anwaltshaus.de